Erhöhung des maximalen UVG-Lohnes
Der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung beträgt zurzeit 126‘000 Franken. Da die Invalidenversicherung für die Berechnung der Taggelder und die Arbeitslosenversicherung für die Bemessung der Beiträge und Entschädigungen auf den versicherten Verdienst in der Unfallversicherung Bezug nehmen, ist dieser für das gesamte Sozialversicherungssystem von Bedeutung.
Der Bundesrat hat beschlossen den maximal versicherten Lohn der gesetzlichen Unfallversicherung per 1. Januar 2016 von aktuell Fr. 126‘000.– auf Fr. 148‘200.– zu erhöhen.